Beratung vor Scheidung nach §95 Abs. 1a AußStrG

Ein weiteres Angebot stellt ab dem Frühjahr 2024 die Beratung vor Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG dar. Seit 2013 müssen Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung nachweisen, dass sie sich mit einer anerkannten Fachperson über die spezifischen Folgen und Auswirkungen der Scheidung und der daraus resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder, auseinandergesetzt haben. Ziel der Beratung ist es ein Bewusstsein dafür zu schaffen, wie eine Scheidung von Kindern erlebt wird, welche Bedürfnisse sie haben und wie Eltern optimal darauf eingehen können. Ich bin vom Bundesministerium für Familien und Jugend anerkannte Beraterin gemäß §95 Abs.1a AußStrG und biete Beratung für Eltern sowohl im Paar- als auch Einzelsetting an. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kinderrechte.gv.at/elternberatung-vor-scheidung

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